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Herzlich Willkommen auf unserer Website Finanzen Rocks. Auch haben wir einen kostenlosen Kreditrechner, welcher ein Darlehen inklusive Zinsen ausrechnen kann.
Fipor.de, dass ehemalige Finanzportal
Wir haben einige interessante Informationen mit Genehmigung von Fipor.de dem ehemaligen Finanzportal nun unter Finanzen.Rocks gebündelt, das ganze mit SSL gepaart und etwas Suchmaschinenoptimierung angefangen :)
Was ist geliehenes Geld?
Geld, das von Dritten (z.B. Bank , Versicherung oder private Geldgeber)zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt wird. Für diesen Geldbetrag muss der Darlehensnehmer ein Entgelt, genannt Zins, zahlen.
Was ist ein Kredit? Geschichte des Kredites
Bereits im Mittelalter herrschte ein reges Geschäft mit Krediten. Zu dieser Zeit galt für die Christen ein klares Zinsverbot gegenüber Glaubens- und Volksgenossen, welches mit verschiedenen Stellen im Alten Testament belegt wurde. Dieses Zinsverbot galt auch im Islam. So waren es zu dieser Zeit allein die Juden, denen die
Kreditvergabe in Form von Geld möglich war. Untereinander war auch den Juden das Zinsnehmen verboten, gegenüber Christen oder Moslems galt das Verbot aber nicht. So nahm der mittelalterliche Adel die Kredite jüdischer Kaufleute häufig in Anspruch, um ihr üppiges Hofleben, aber auch ihre Kriege finanzieren zu können. Die Rückzahlungen erfolgten mithilfe von Steuereinnahmen der Fürsten und den Eroberungen aus ihren Kriegszügen. Eine simplere Variante der Kreditvergabe gab es auch im landwirtschaftlichen Bereich. Im Feudalismus gaben die sogenannte Lehnherren den Bauern Kredite in Form von Land und Saatgut, die diese wiederum durch Ernte-Abgaben tilgen mussten. Allerdings führten schlechte Erntejahre schnell zu einer Schuldensituation, die in einer gnadenlosen Knechtschaft der Bauern endete.
Im 16. Jahrhundert wurde das Zinsverbot der Christen immer weiter ausgedehnt, bis es im Westfälischen Frieden von 1648 schließlich ganz aufgehoben wurde. Innerhalb der katholischen Kirche wurde das Zinsverbot allerdings erst 1822 offiziell abgeschafft.
Ab dem 17. Jahrhundert wurde das Bankwesen aufgrund der steigenden Bedeutung des Seehandels und der wachsenden internationalen Handelsbeziehungen immer wichtiger. Es musste sichergestellt werden, dass reisende Kaufleute an jedem Ort über ausreichend Geld-mittel verfügen konnten. Kaufleute wandten sich daher an private Bankhäuser, um sich Kreditbriefe geben zu lassen und sich somit auf ihren Reisen vor Überfällen zu schützen. Sie übergaben eine bestimmte Geldsumme ihres Vermögens einem Bankier, der ihnen im Gegenzug Kreditbriefe aushändigte. Bei Vorlage dieser Kreditbriefe bei Bankiers anderer Städte konnten diese wieder in Geld umgetauscht werden. Durch ein gut ausgebautes, auf Vertrauen basierendes Netzwerk der Bankiers wuchs das Kreditbrief-System und brachte den privaten Bankhäusern eine wichtige Stellung in der Wirtschaft der damaligen Zeit ein.
Im 19. Jahrhundert begann die industrielle Revolution. Große Firmen wuchsen aus dem Boden, der Eisenbahnbau boomte und die Bergbau- und Textilindustrie gedieh prächtig. Der Kapitalbedarf stieg stark an und schon bald konnte er nicht mehr durch die bestehenden privaten kleinen Bankhäuser gedeckt werden. Private Bankiers wuchsen zu großen Aktienbanken zusammen. Es entstanden außerdem Spezialinstitute, wie Sparkassen und Konsumgenossenschaften für Handwerker. Der berühmte Friedrich Wilhelm Raiffeisen gründete einer der ersten Kreditgenossenschaften für Landwirte, um in Zeiten schlechter Ernten Hilfe zur Selbsthilfe zu schaffen. Das Bankwesen wuchs und gedieh bis Anfang des 20. Jahrhunderts. Die Zahl der Privatbankiers verringerte sich zunehmend. Die Inflation von 1919 bis 1923 und die Bankenkrise von 1931 dämpfte schließlich dem stetigen Wachstum der Banken.
Das Ende des dritten Weltkrieges führte letztendlich zu einer Auflösung der Großbanken durch die Alliierten und zahlreiche Nachfolgebanken wurden gegründet. 1952 schlossen sich diese zu größeren Bankinstitute zusammen, aus denen 1957 die drei großen Bankinstitute Deutsche Bank, Dresdner Bank und Commerzbank hervorgingen.
Das deutsche Wirtschaftswunder der 50er Jahre des 20. Jahrhunderts bescherte den großen Bankhäusern schließlich immer mehr Privatkunden mit Wunsch nach einem Kredit. Zwanzig Jahre später war es bereits gang und gäbe, dass Privatpersonen über ein Girokonto verfügten. Die Banken und Sparkassen hatten somit den Überblick über die finanzielle Situation ihrer Kunden und gewährten immer mehr privaten Kunden mit regelmäßigen Arbeitseinkommen Dispositionskredite.
Was ist ein Kredit ?
Ein Kredit ist eine Bereitstellung von Geld oder anderen Wertsachen auf eine gewisse Zeit. Das Wort entstammt dem lateinischen „credere“, was zu deutsch „glauben“ bedeutet. Der Kreditgeber hat also den Glauben und das Vertrauen, das geliehene Geld oder andere bereitgestellte Wertgegenstände vom Kreditnehmer mit einer entsprechenden Vergütung (den Zinsen) zurückzubekommen.
Heute werden Kredite hauptsächlich von Kreditinstituten in Form von Geld vergeben. Zuerst stellt die Bank oder Sparkasse fest, ob ihr Kunde kreditwürdig ist. Dies geschieht durch einen Blick auf Konto und Einkommen, aber auch eine Auskunft bei der SCHUFA ist in Deutschland inzwischen Grundlage jeder Bonitätsprüfung. In einem Kreditvertrag werden nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung mit positivem Ergebnis dann folgende Punkte festgelegt: die Laufzeit des Vertrages, die Höhe des gewünschten Kredites und die Höhe der Zinsen. Diese Regelungen gelten auch für die wieder auflebende Form des Kredits von privat, oder Privatkredit.
Kreditartenarten
Kredite lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien gliedern. So unterscheiden sich Kredite zum Beispiel nach Art der Kreditverwendung:
Investitionskredit
Ein Investitions- oder Anlagenkredit ist ein langfristiger Kredit, der für die Finanzierung größerer Anschaffungen des Anlagevermögens gedacht ist. Dazu zählen der Kauf neuer Maschinen, aber auch der Umbau von Gebäuden oder die Erweiterung des Fuhrparks.
Betriebskredit
Ein Betriebskredit deckt den Liquiditätsbedarf eines Unternehmens. Muss eine Firma beispielsweise in Vorzahlung treten, um einen Großauftrag zu erhalten, kann ein solcher Kredit die Annahme des Auftrags häufig überhaupt erst möglich machen.
Konsumkredit
Der Konsumkredit ist für Privatleute gedacht und dient zur Finanzierung von Gebrauchsgütern, wie einem Auto oder unter anderem einer Reise. Der Kredit ist zwar an eine Investition gebunden, dennoch muss der Kreditnehmer keine Rechnungen für die gewünschte Geldanlage vorlegen. Dazu gehören insbesondere Immobilienkredite, Autokredite oder Sofortkredite.
Kredite lassen sich aber auch nach der Art der Deckung gliedern:
Blankokredit
Ein Blankokredit wird ohne weitere Sicherheiten vergeben. Die Vergabe des Kredites basiert allein auf der persönlichen Bonität des Kreditnehmers.
Gedeckter Kredit
Ein gedeckter Kredit wird durch Real- oder Personalsicherheiten gedeckt. Also entweder durch Vermögensgegenstände, die verpfändet werden können oder durch Bürgschaften und Garantien anderer Personen. Dadurch wird das Ausfallrisiko für den Kreditgeber stark vermindert oder sogar ausgeschlossen.
Auch nach der Länge des Kredites kann unterschieden werden:
Kurzfristiger Kredit
Diese Kredite haben eine Dauer von bis zu einem Jahr.
Bsp.: Kontokorrent-Kredit
Mittelfristiger Kredit
Mittelfristige Kredite haben eine Dauer von bis zu fünf Jahren.
Bsp.: Autokredit
Langfristiger Kredit
Diese Kredite laufen länger als fünf Jahre.
Bsp.: Immobilienkredit
Weitere bekannte Kreditarten:
Privatkredit
Ein Kredit, der nicht von Kreditinstituten oder Banken herausgelegt wird, siehe Privatkredite auf Fipor.de
Kontokorrentkredit
Der Kontokorrentkredit ist ein Überziehungskredit für ein Privat- oder Geschäftskonto, der für einen kurzfristigen, festgelegten Zeitraum eingerichtet wird.
Dispositionskredit
Auch der Dispositionskredit (umgangssprachlich gerne Dispokredit genannt) ist ein Überziehungskredit für ein Privat- oder Geschäftskonto, bei dem das Girokonto bis zu einem festgelegten Betrag überzogen werden darf. Allerdings auf unbestimmte Zeit und in der Regel zu niedrigeren Zinsen als bei einem Kontokorrentkredit.
Schweizer Kredit
Der Schweizer Kredit ist ein Kleinkredit aus dem Ausland, der ohne Schufa-Auskunft vergeben wird, wenn der Kreditnehmer gewisse Kriterien erfüllt. Dazu zählen zurzeit unter anderem die deutsche Staatsbürgerschaft und eine feste Anstellung seit mindestens 12 Monaten.
Ratenkredit
Der Ratenkredit ist ein mittel- oder langfristiger Konsumkredit, dessen Rückzahlung in gleichbleibenden monatlichen Teilbeträgen (Raten) entsprechend eines festgelegten Tilgungsplans erfolgt.
Privatkredit - Kredit von privat
Neben dem üblichen Weg über die Hausbank einen Kredit zu beantragen, hat sich auch die Möglichkeit, eine Finanzierung über private Geldgeber zu erhalten, in den letzten Jahren als durchaus sinnvolle Alternative bewährt.
Als private Geldgeber können neben Privatpersonen auch Kapitalgesellschaften, Fonds oder auch der Arbeitgeber angesehen werden.
Die günstigste Alternative wird sicherlich ein Arbeitgeberdarlehen sein. Bei einem Privatdarlehen über den Arbeitgeber fallen die Zinsen und Nebenkosten des Kredites fast in jedem Fall günstiger aus als bei einem herkömmlichen Ratenkredit.
Weitere private Geldgeber sind über Vermittlungsplattformen zu finden. Man soll sich aber nicht der Illusion hingeben, dort über private Geldgeber einen Kredit zu bekommen, wenn die Bonität nicht vorhanden ist. Sehr oft wird bei diesen Vermittlungsplattformen auch ein Scoring durchgeführt, in das meistens auch Schufadaten einfließen.
Gute Chancen hat auf diesen Vermittlungsplattformen allerdings der Antragsteller, der eine annehmbare Bonität hat und eventuell sogar noch Sicherheiten hinterlegen kann. Gern gesehene Sicherheiten sind besparte Lebensversicherungen, Bausparverträge oder der KFZ-Brief von Fahrzeugen, die noch nicht älter als 3 Jahre sind. Aktienpakete oder Fondanteile werden auch von einigen privaten Geldgebern als Sicherheit akzeptiert.
Kredit für Selbstständige von Privat
Besonders für Antragsteller, die als Selbstständige oder Freiberufler tätig sind und noch keine 3 Jahresabschlüsse vorlegen können, sind diese Vermittlungsplattformen der privaten Geldgeber oft die vernünftigste Alternative zur Hausbank. Bei entsprechenden Sicherheiten ist für Selbstständige und Freiberufler hier sogar bei schlechter Schufa ein Finanzierungsangebot zu bekommen.
Wichtig ist aber, sich genau mit den Kosten der Kreditanfrage zu beschäftigen, die auch anfallen können, wenn es nicht zu einem Finanzierungsabschluss mit Privatinvestoren kommt.
Kredit von Privat zu Privat
Geld leihen – von privat? Eigentlich muss man ja nicht immer zur Bank gehen, wenn man für eine Anschaffung Geld braucht. Kinder können bei Eltern und Großeltern anfragen, oder auch unter Freunden hilft man sich gelegentlich aus. Aber Vorsicht: beim Geld hört die Freundschaft auf, und wer sich auf diesem Gebiet betätigt, sollte peinlich genau darauf achten, dass alles seinen gerechten Gang geht.
Deshalb gehört auch bei privater Geldleihe ein Schriftstück dazu, in dem die wichtigsten Dinge festgehalten werden. Darlehensbetrag, Zinssatz, Tilgung und Zinszahlung gehören dazu. Dann kann es später keinen Streit geben. Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen, sagt das Sprichwort.
Bei kleinen Beträgen mag es auch anders gehen, aber bei großen? Nehmen wir einmal das Beispiel einer Baufinanzierung. Hier kann ein Privatkredit für beide Seiten Vorteile haben. Der Gläubiger erhält monatliche Raten, die die Eltern beispielsweise zur Aufbesserung der Rente verwenden können. Dazu sind diese Zinsen, wenn sich beide Seiten einig sind, auch noch steuerfrei. Und man kann sich die Zinsdifferenz teilen. Der Gläubiger erhält mehr Zinsen als die, die er für die Anlage bei der Bank bekommen würde. Und der Schuldner muss weniger zahlen als das, was die Bank verlangt – so profitieren beide.
Girokonten und Lastschriftverfahren
Girokonto
Ein Girokonto ist in der heutigen Zeit ganz alltäglich. Der größte Teil der gesamten Zahlungen werden über das Girokonto abgewickelt. Bei Girokonten kann man in zwei verschiedene Arten unterscheiden, in das Privatgirokonto und das Geschäftsgirokonto. Vor der Eröffnung eines Girokontos holen die Banken eine Schufa-Auskunft über den Kunden ein. Manche Banken verweigern eine Eröffnung eines Kontos bei einer negativen Auskunft. Dies soll aber im Jahr 2013 geändert werden, hier soll es dann das Girokonto für jedermann geben.
Andere Banken und Sparkassen haben diesbezüglich schon ein so genanntes Guthabenkonto eingeführt. Der Kontoinhaber erhält hier anstelle einer EC-Karte nur eine Bankkarte. Mit dieser kann er aber kein Geld am Automaten abheben, sondern dafür muss der Kontoinhaber zum Bankschalter.
Für jedes Girokonto fallen auch Kosten in Form von Kontoführungsgebühren an. Diese Gebühren sind bei den einzelnen Banken und Sparkassen unterschiedlich. Manche Kreditinstitute bieten ihren Kunden auch ein kostenloses Girokonto an. Hier entfallen Kontoführungsgebühren, wenn ein bestimmter Geldbetrag auf dem Konto besteht
Eine wichtige aufgabe im täglichen Zahlungsverkehr ist das Lastschriftverfahren.
Lastschriftverfahren
Das Lastschriftverfahren zählt zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Der Zahlungsempfänger zieht vom Konto des Zahlungspflichtigen den zu begleichenden Betrag ein. Der Einzug des offenen Betrages kann nur mit dem Einverständnis des Zahlungspflichtigen erfolgen. In der heutigen Zeit finden Lastschriftverfahren vermehrt Anwendung, beispielsweise bei monatlichen Zahlungen von Strom oder auch Telefon. Bei einem Lastschriftverfahren unterscheidet man in die Einzugsermächtigung und in den Abbuchungsauftrag.
Diese beiden Arten unterscheiden sich darin, dass der Zahlungspflichtige bei einem Einzugsermächtigungsverfahren nach der Abbuchung des Betrages Einspruch erheben kann, wenn er meint, dass die Abbuchung nicht berechtigt war. Dieser Einspruch hat innerhalb von sechs Wochen zu erfolgen. In dieser Zeit kann die Bank veranlasst werden, das Geld wieder zurückzubuchen. Im Gegensatz dazu besteht dieses Einspruchsrecht bei einem Abbuchungsverfahren nicht. Hierbei können Unstimmigkeiten nur selbst mit dem Zahlungsempfänger geklärt werden.
Das Lastschriftverfahren ist nicht mit der Erteilung eines Dauerauftrages zu verwechseln. Bei dem Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger seiner Bank den Auftrag zum Einziehen der Forderung geben. Bei einem Dauerauftrag muss der Zahlungspflichtige seine Bank den Auftrag erteilen, das zu zahlende Geld zu überweisen.
Festgeldkonto
Die Geldanlage auf einem Festgeldkonto ist gegenüber dem Sparbuch hochprofitabel. Allerdings muss der Anleger berücksichtigen, dass er bei Anlage das Geld für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben ist, dass heißt es ist für den Anleger nicht kurzfristig verfügbar. Bei einem Festgeldkonto wird monatlich ein bestimmter Geldbetrag zu dem entsprechenden Zinssatz fest angelegt. Nach Beendigung der Laufzeit steht dann dem Anleger der Sparbetrag nebst entsprechenden Zinsen zur Verfügung. Die jeweiligen Zinsen auf einem Festgeldkonto liegen weit höher als die Zinsen bei dem Sparbuch, Tagesgeldkonto oder Girokonto. Neben dem angelegten Betrag auf einem Festgeldkonto kann nach Belieben auch monatlich noch ein weiterer Betrag angelegt werden. Meist wird die Höhe der Zinszahlungen seitens der Banken an eine bestimmte Höhe der Einlage gebunden. Hier ist es der Fall, dass dann der Zinssatz mit steigender Einlage sich auch erhöht. Die Anlage auf einem Festgeldkonto ist eine sichere Geldanlage mit hohen Dividenden. Allerdings ist es nur für Anleger interessant, wenn sie auf den angelegten Betrag auch langfristig verzichten können.
Die Kreditinstitute bieten auch sogenannte Tagesgeldkonten an. Hierbei werden die Vorzüge des Festgeldkontos, Zahlung von höheren Zinsen, und des Girokontos, ständige Verfügbarkeit über das Geld, vereint.
Versicherungen - die Entwicklung und Geschichte
Geschichte der Versicherung
Versicherungen gibt es schon länger als unsere Zeitrechnung. Sowohl in China, als auch im alten Babylon gab es knapp 4000 v. Chr. schon die ersten Vorläufer von Versicherungen. So ließ der einst in Babylon herrschenden König Hammurabi in seinem Gesetzbuch unter anderem folgende Gesetze niederschreiben: "Wird beim Einsturz Eigentum zerstört, so stelle der Baumeister wieder her, was immer zerstört wurde; weil er das Haus nicht fest genug baute, baue er es auf eigene Kosten wieder auf." Und weiter heißt es: "Wenn ein Baumeister ein Haus baut und macht die Konstruktion nicht stark genug, sodass eine Wand einstürzt, dann soll er sie auf eigene Kosten verstärkt wieder aufbauen." Diese Stellen sind erste Beweise einer Haftpflichtversicherung längst vergangener Zeiten.
Versicherungen in der Antike
Aber auch in der Antike waren Versicherungen vorhanden. Händler und Kaufleute bildeten sogenannte Gefahrengemeinschaften und zahlten Beiträge in einen gemeinsamen Topf. Wurde einem Mitglied durch Raub oder Verlust der Handelsschiffe die Lebensgrundlage genommen, konnte dem Beschädigten aus der Gemeinschaftskasse eine neue Lebensgrundlage ermöglicht werden. Im alten Rom entstand ungefähr zur gleichen Zeit die erste Sterbekasse, die sogenannte "collegia funeratica". Da Bestattungen eine kostspielige Angelegenheit waren, die viele Römer nicht aufbringen konnten, wurden große Grabkammern (columbarium) angelegt, die viele tausend Plätze für Urnen bereithielten. Durch einen regelmäßigen Beitrag in die gemeinsame Sterbekasse konnten sich auch die weniger privilegierten Teile der Bevölkerung ein Begräbnis in einer Grabanlage leisten.
Im Mittelalter gab es in Europa zu der Zeit Karl des Großen besondere Gemeinschaften - die Gilden. Diese waren ein freiwilliger Zusammenschluss von Personen, die sich mit einem Eid Zusammenhalt schworen; zum Schutz und zur gegenseitigen Hilfeleistung bei eintretendem Unheil. Diese Gilden finden Erwähnung in einem Gesetz Karl des Großen, dem Capitular von 779, in dem er den Gildeneid verbot: "Über die Eide, durch welche die Gildebrüder sich gegenseitig verpflichten, dass niemand herausnehme, die zu leisten. Andererseits, selbst wenn sie in der Tat über ihre Almosen - entweder bei Feuersbrünsten oder bei Schiffbruch - ein Übereinkommen treffen, dass niemand sich herausnehme, für diesen Zweck zu schwören.
Ab dem 13. Jahrhundert entstand der Leibrentenkauf, ein erster Vorreiter der Lebensversicherung. Dieser Vertrag gewährte bei Bereitstellung von Kapital oder auch Übereignung von Land eine lebenslange Rente. Diese Leibrenten vergaben zunächst Klöster und Städte. Später übernahmen spezielle Leibrenten-banken diese Aufgabe.
Weiterhin sind verschiedene Seeversicherungsverträge aus dem 14. Jahrhundert bis heute erhalten geblieben. Hier wurde schriftlich festgehalten, dass im Falle eines Verlustes von Schiff oder Ware, der vorher vereinbarte Kaufpreis aus einem gemeinsamen Versicherungstopf erstattet wird. Auch ein englischer Seeversicherungsvertrag, der 1512 in London unterzeichnet wurde, beweist das Vorhandensein dieser Versicherungen zum Ende des Mittelalters und Beginn der Neuzeit.
Versicherungen in der Neuzeit
Mit Beginn der Neuzeit entwickeln sich die Versicherungen immer weiter. Die Furcht der Menschen, ihr Hab und Gut durch einen Brand zu verlieren, führte zu der Entstehung sogenannter Brandgilden. Die Häuser bestanden größtenteils aus Holz und diese waren im Brandfall stark gefährdet in Schutt und Asche zu zerfallen. Eine der ersten Brandgilden entstand 1537 in Süderau in Schleswig-Holstein und sie hinterließ ein Satzungswerk, welches die erste Feuerversicherung der Neuzeit dokumentiert. Durch viele Brände in Hamburg entstand wenig später der erste Hamburger Feuerkontrakt. Die Hausbesitzer der Stadt verpflichteten sich 1591, jedem Mitglied, das bei einem Brand ihr Eigentum verliert, je zehn Reichstaler zu zahlen, damit dieser innerhalb eines festgelegten Zeitraum von einem Jahr das zerstörte Gebäude wieder errichten konnte. 1666 gab es den größten Brand in der Geschichte Londons, der mehr als 13.000 Gebäude vernichtete und auch in England Feuerversicherungen zum Thema machte. 1676 wurden die verschiedenen Hamburger Feuerkontrakte in der Hamburger Feuerkasse vereint. Sie ist das älteste heute noch bestehende Versicherungsunternehmen der Welt.
Nun schreitet die Entwicklung der Versicherungen schnell voran. 1680 fordert der Philosoph Gottfried Wilhelm Leibniz die Einrichtung von Versicherungsanstalten nach dem Vorbild der Hamburger Feuerkasse in ganz Deutschland und in England entsteht das erste „Fire Office“ (engl.: Feuerbüro) zur Versicherung von Gebäuden auf kaufmännischer Grundlage.
Während des 18. Jahrhunderts entwickeln sich verschiedene Sterbe-, Witwen-, Kranken- und Heiratskassen, die allerdings größtenteils aufgrund mathematischer Unkenntnis scheiterten.
Das erste deutsche Seeversicherungsgesetz (Hamburger Assekuranz- und Haverei-Ordnung) wird beschlossen, die ersten deutschen Versicherungs-Aktiengesellschaften zum Betrieb der Transport- und Mobiliar-Feuerversicherung werden in Hamburg und Berlin eröffnet und eine erste deutsche Hagelversicherungsgesellschaft entsteht in Mecklenburg.
Im 19. Jahrhundert wird in Deutschland dann die Gothaer Feuerversicherungsbank gegründet. Aus ihr entwickelte sich 1827 die Gothaer Lebensversicherungsbank, der erste deutsche Lebensversicherer. In Deutschland werden außerdem die ersten nachweisbaren deutschen Rückversicherungsverträge abgeschlossen, die erste Rentenversicherung auf kaufmännischer Grundlage wird gegründet und sogar eine Eisenbahn-Unfallversicherung entsteht. Hinzu-kommen die Maschinenversicherung, die Glasversicherung und die Kapital bildenden Lebensversicherungen. 1875 gründet Carl Gottlob Molt die moderne Haftpflichtversicherung und Carl Thieme errichtet 1880 die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft.
Am Ende des 19. Jahrhunderts verabschiedete der deutsche Reichstag als erstes das Gesetz der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeiter, das am ersten Dezember 1884 in Kraft trat. Die Beiträge wurden aufgeteilt: zwei Drittel hatte der Arbeitnehmer zu tragen und ein Drittel der Arbeiter selbst. Die Versicherung beinhaltete Krankengeld, ärztliche Behandlung, Medizin, Krankenhausbehandlung, Mutterschaftshilfe und Sterbegeld. Die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung folgten und bildeten gemeinsam die erste deutsche Sozialversicherung.
Das zwanzigste Jahrhundert beginnt mit einer Vielzahl neuer Versicherungen: Einbruchdiebstahlversicherung, Kreditversicherung, Sturmversicherung, Karambolageversicherung, Automobil-Haftpflichtversicherung, Reisegepäckversicherung, private Krankenversicherungen und viele mehr. 1923 kommt die Krise. Die Inflation hat ihren Höhepunkt erreicht und sorgt für zahl-reiche Fusionen von Versicherungsunternehmen. 1927 kommt aufgrund der schlechten Wirtschaft die Arbeitslosenversicherung hinzu. 1939 wird in Deutschland die gesetzliche Versicherungspflicht für Kraftfahrzeughalter eingeführt.
Dann wütet der zweite Weltkrieg. Mit seinem Ende wird in Deutschland in der Sowjetischen Besatzungszone ein Verbot der Weiterarbeit der bestehenden deutschen Versicherungen erlassen und stattdessen staatliche Versicherungsanstalten gegründet. Die einstigen Versicherungen aus dem Osten Deutschlands verlagern ihre Hauptsitze in die westlichen Besatzungszonen. Das alliierte Kontroll-ratsgesetz Nr. 47 untersagt den deutschen Versicherungen zur gleichen Zeit jede Auslandstätigkeit. Das Gesetz wird erst 1950 wieder aufgehoben.
1957 gab es dann deutliche Veränderungen im Rentensystem. So wurde unter anderem eine frühe Form des Umlageverfahrens eingeführt und die Renten wurden dynamisch den Löhnen angepasst. 1968 war es dann soweit: das heutige Umlageverfahren entstand und die eingezahlten Beiträge wurden direkt an die Rentner ausgezahlt. Der dramatische Geburtenrückgang seit Einführung der Anti-Baby-Pille und die höhere Lebenserwartung durch den Fortschritt der Medizin stellen bis heute eine Gefahr für das Rentensystem dar. 1992 wurde das Renteneintrittsalter deshalb auf 65 Jahre angehoben. 2001 setzte die Bundesregierung eine Rentenreform durch und befürwortet seitdem den Abschluss einer privaten Altersvorsorge, die vom Staat finanziell unterstützt wird: die Riesterrente.
Kreditkarte
In den letzten Jahre gewinnt die Kreditkarte bei der bargeldlosen Zahlung von Waren und Leistungen immer mehr an Beliebtheit. Kreditkarten werden in der Regel von Kreditinstituten und selbst von den Kreditgesellschaften ausgegeben. Bei dem Antrag für eine Kreditkarte müssen bei dem Antragsteller einige Voraussetzungen vorhanden sein. Bevor nun die Ausgabe einer Kreditkarte erfolgt wird durch die Kreditinstitute und auch Kreditgesellschaften eine Bonitätsprüfung des Antragsstellers durchgeführt. Die dazu benötigten Informationen werden von der Schufa zur Verfügung gestellt. Hier sind alle Informationen über den Antragsteller enthalten, welche zur Prüfung der Bonität notwendig sind, wie beispielsweise das Verhalten im Zahlungsverkehr. Bei einer positiven Bonitätsprüfung und Vorhandensein eines Girokontos steht der Ausgabe einer Kreditkarte nichts mehr im Wege.
Bei der Verwendung der Kreditkarte werden die Geldbeträge der Kreditkarte zum Soll gestellt. Im Vorfeld erfolgt eine Zahlung durch die Kreditgesellschaften. Einmal im Monat zu einem festgelegten Termin wird nun der Saldo der Kreditkarte von dem Girokonto des Kreditkarteninhabers abgebucht. Damit ist das Konto ausgeglichen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Beträge in monatlichen Raten beglichen werden. Die Höhe der Rate kann normalerweise der Inhaber der Kreditkarte individuell festlegen. Jede Kreditkarte verfügt über ein bestimmtes Limit, bis zu den Zahlungen getätigt werden können. Die Höhe des Limits richtet sich hierbei nach der Bonität und dem monatlichen Einkommen des jeweiligen Karteninhabers. Bei der Kreditkartenzahlung ist nicht wie teilweise bei der EC-Karte eine Unterschrift notwendig.
Kreditkarte ohne Schufa
Nun besteht aber auch für Personen mit einer negativen Bonitätsprüfung, die Möglichkeit zum Erhalten eine Kreditkarte. Hier wird keine Schufa-Auskunft benötigt. Diese Kreditkarte wird als Prepaid- Kreditkarte bezeichnet. Vor der Benutzung der Kreditkarte muss ein Guthaben in einer beliebigen Höhe auf die Karte eingezahlt werden. Nun kann ein Kauf von Waren oder auch die Zahlung von Dienstleistungen im Rahmen des vorhandenen Guthabens erfolgen. Der Vorteil einer solchen Karte besteht darin, dass der Karteninhaber einen Überblick über die entstandenen Kosten hat und dadurch ist eine Verschuldung ausgeschlossen, da immer nur ein Verfügungsrahmen in Höhe des Guthabens genutzt werden kann. Diese Prepaid- Kreditkarte ist bei den Dachgesellschaften der Visa Card und Mastercard erhältlich. Die Verwaltung kann ganz einfach über das Online-Banking erfolgen.
Leasing
Was ist Leasing?
Leasing ist im Prinzip eine Miete von Gegenständen oder Leistungen.
Es wird vom Leasinggeber ein Gegenstand oder eine Leistung angeschafft und finanziert und diese wird dem Leasingnehmer gegen Entgelt, dessen Höhe und Zahlungszeitpunkt im Leasingvertrag festgelegt werden, überlassen.
Es werden verschiedene Leasingformen unterschieden. Man unterscheidet zwischen Privatleasing und gewerblichem Leasing, zwischen Herstellerleasing und freiem Leasing oder nach dem Leasinggegenstand zum Beispiel
- Autoleasing
- Immobilienleasing
- Mobilienleasing
- Arbeitskräfteleasing.
Es wird auch nach der Amortisationsart unterschieden, also nach
- Vollamortisation
- Teilamortisation (Restwert-Leasing)
- kündbare Leasingverträge